Nachhaltigkeit

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung sowie Delegierter Verordnung

 

Stand: Juni 2024

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

asuro ist Teil der BCA-Gruppe und entwickelt als B2B- und B2B2C-Partner individuelle Lösungen für das Versicherungs- und Finanzgeschäft.

Die Muttergesellschaft BCA AG ist einer der großen Maklerpools in Deutschland und steht bereits seit über 30 Jahren für den Auftrag, ungebundene Makler und freie Vermittler im Vertrieb, im Marketing und in der Beratung marktnah zu unterstützen.

Die Mitarbeiter der asuro engagieren sich mit Herz und Verstand dafür, das Maklergeschäft rund um Versicherungen und Finanzen wertschöpfend mit Leben zu füllen. Mit einem starken Team gestalten wir den Erfolg dynamisch und kreativ mit. Dabei sind uns Zuverlässigkeit, Respekt und Teamwork genauso wichtig, wie Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem.

Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern möchten wir dauerhaft und nachhaltig gestalten und möchten durch Transparenz und Offenheit die Grundlage für ein dauerhaftes Vertrauen in die asuro schaffen.

Für und mit unseren Mitarbeitern gilt es, nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln, um unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und der Gesellschaft nachzukommen und die Zukunftsfähigkeit des BCA Konzerns zu erhalten.

Wir wollen unserer Verantwortung auch im Versicherungsvermittlungsgeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken definiert. Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.

II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken, wie Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken definiert, sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können.

Im Rahmen eines etablierten, der jeweiligen Beratungstätigkeit vorgelagerten, Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Produkte in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Die asuro GmbH erachtet Nachhaltigkeitsrisiken für die Investitionsentscheidungen in der Beratung auf Produktebene aktuell als nicht relevant. Sie leitet dies aus den validierten Daten ab, die ihr derzeit zur Verfügung stehen.

 

III. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Die asuro GmbH berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Versicherungsvermittlungsgeschäft aktuell nicht. Diese Entscheidung beruht darauf, dass der asuro GmbH aktuell nicht die nötigen validierten Daten zur Verfügung stehen. Die asuro GmbH beobachtet kontinuierlich, ob sich die Datenlage verbessert und überprüft die Entscheidung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in regelmäßigen Abständen.

Gleichwohl werden im Rahmen der Geeignetheitsprüfung die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden erfasst und berücksichtigt.

 

IV.  Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass weder unsere vertraglich gebundenen Vermittler noch unsere sonstigen Mitarbeiter in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse von Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Wir orientieren uns damit nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den empfohlenen Anlagen einhergehen, um Fehlanreizen vorzubeugen.